Diese Grafik erklärt die Maßnahmen in Abhängigkeit des Inzidenzwertes. Foto: Land Niedersachsen

Als erstes Bundesland in Deutschland hat sich Niedersachsen beim Schulbetrieb in der Corona-Pandemie an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) orientiert, setzt sie allerdings nicht vollständig um. Das RKI empfiehlt ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner für alle Schulen des betroffenen Gebiets eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (also auch in Grundschulen) sowie eine Verkleinerung der Lerngruppen, damit die Abstandsregel in den Klassenräumen eingehalten werden kann. Das Land Niedersachsen sieht für die Grundschulen keine Maskenpflicht vor, es sei denn, (gilt ab 1.12.) der Inzidenzwert liegt bei über 200. Das Land Niedersachsen definiert über die neue Corona-Verordnung klare Voraussetzungen für einen Wechsel von Schulen in den Unterricht im Wechselmodell: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 kann eben diese Schule zu „geteilten Klassen“, in der Regel für 14 Tage, übergehen. Mit einer gewichtigen Einschränkung allerdings: Das gilt nur für Schulen, an denen zuvor vom Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme erlassen wurde, an der also für Schüler und/oder Lehrer Quarantäne angeordnet wurde. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Schule befinden, werden im verpflichtend zu Hause unterrichtet, so heißt es in der Vorgabe. Mit den neuen Regelungen sollen der Infektionsschutz in den niedersächsischen Schulen sowie die Transparenz für Maßnahmen vor Ort erhöht werden, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Tonne erklärte. „Mit der neuen Corona-Verordnung legt Niedersachsen als erstes Land einen abgestuften Reaktions-Katalog für den Schulbereich vor. Das Ziel ist, den Präsenzbetrieb zu schützen und so lange wie vertretbar aufrechtzuerhalten”, so der Minister.

Die offizielle 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Oldenburg findet sich hier auf der Seite des Landes Niedersachsen (ext. Link).