Informationen für Eltern

Beurlaubung
Beurlaubungen für einen Schultag können nur in Sonderfällen von der Klassenleitung genehmigt werden. Längere Beurlaubungen sind stets rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich zu vermeiden. Beachten Sie bitte bei Ihrer Reiseplanung die bekannten Ferientermine.

Förderverein
Der Förderverein “Grashüpfer” der Schule besteht seit 2010 und hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Bildungsauftrag der Grundschule Hundsmühlen durch ideelle und materielle Hilfestellungen zu unterstützen. Der Förderverein “Grashüpfer” ist im Vereinsregister eingetragen und als gemeinützig anerkannt – Spendenbescheinungen sind möglich. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen. Mehr zu unserem Förderverein auf dessen Website – siehe rechts!

Fundsachen
Wenn etwas verloren geht, melden Sie sich möglichst umgehend bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Fundsachen werden über einen begrenzten Zeitraum am Schulkiosk gesammelt. Gegenstände, die in der Sporthalle verloren gehen, werden auch im Schulkiosk aufbewahrt. Hilfreich ist die Kennzeichnung von Turnschuhen, Hausschuhen, Jacken, Turnkleidung und anderen Schulsachen mit dem Namen Ihres Kindes, um verwechselte oder vergessene Sachen zuordnen zu können. Spielzeug, Spielkarten und Sammelkarten dürfen, wenn es die Klassenleitung erlaubt, mitgebracht werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Schule bei Verlust oder Diebstahl hierfür keine Haftung übernimmt. Wir empfehlen daher, Spielzeug grundsätzlich zu Hause zu lassen.

Krankmeldung und ansteckende Krankheiten
Die Erziehungsberechtigten entschuldigen ihr Kind sofort am Tage der Erkrankung, möglichst vor Schulanfang, telefonisch. Ist zu erwarten, dass ein Kind länger krank sein wird, so ist die Schule spätestens am dritten Unterrichtstag zu informieren, damit sich die Klassenleitung auf die längere Abwesenheit einstellen kann. Das Kind bringt in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest mit, wenn es wieder am Unterricht teilnimmt. Kann ein Kind nur eingeschränkt am Unterricht teilnehmen (z.B. Sportunterricht), muss eine schriftliche Mitteilung erfolgen. Die schriftlichen Mitteilungen nehmen die Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer in Empfang. Ansteckende Krankheiten müssen der Schule gemeldet werden – Informationen und Hinweise erhalten Sie auch beim Gesundheitsamt. Wir wünschen Ihrem Kind “Gute Besserung!”

Schulweg
Grundsätzlich bitten wir darum, dass die Kinder in den ersten Schuljahren nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass Grundschulkinder meist noch nicht die ausreichende Verkehrstüchtigkeit haben, Gefahren richtig einschätzen zu können. Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten sie zu Fuß zur Schule kommen. Wenn Sie Ihrem Kind erlauben, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren, achten Sie bitte unbedingt auf die Verkehrssicherheit des Rades und das Tragen eines Helmes.
Bitte beachten Sie: Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus, üben Sie bitte mit Ihrem Kind den Schulweg und weisen Sie es auf eventuelle Gefahren hin.

Tipps für die Schultüte
Schon bei den Römern versuchte man, den Kindern den Schuleintritt mit Honigplätzchen zu versüßen. Und der Brauch, spitze Zuckertüten zu verschenken, ist schon seit Ende des 18. Jahrhunderts dokumentiert. Bereits 100 Jahre später verschönerte die Schultüte vielen Schulanfängern den ersten Schultag. In ländlichen Gegenden war es üblich, den Kindern eine große selbst gebackene Brezel mit auf den neuen Lebensweg zu geben. Im 20. Jahrhundert wurde die Schultüte so, wie wir sie heute kennen, populär und ist seither nicht mehr wegzudenken.
Traditionsgemäß soll die Schultüte eine Belohnung und ein besonderer Anreiz für den ersten Schultag sein. In der Tat freuen sich die Erstklässler besonders auf den geheimnisvollen Inhalt und tragen ihre Schultüte ausgesprochen dekorativ und vorsichtig in die Schule und wieder nach Hause zum Auspacken.
Früher wurde eine Schultüte voll gestopft mit Süßigkeiten, heute gehen Eltern lieber zu einer gesundheitsbewussten Variante über. Der Inhalt besteht aus einer Mischung von (gesunden) Süßigkeiten und kleinen Schulutensilien oder Spielsachen. Nach dem Grundsatz „Weniger ist oft mehr“ ist es sehr sinnvoll, auch in diesem Fall die Kinder nicht mit Geschenken zu überschütten, sondern ihnen stattdessen eher etwas Sinnvolles in die Tüte zu stecken. Es muss keine Fülle von Geschenken vorhanden sein, damit sich der Erstklässler an diesem Tag im Mittelpunkt fühlt.
Beliebt und geeignet sind:  Schreib- oder Buntstifte, ein Konzentrationsspiel, Mal- oder Bilderbuch, Lego- oder Playmobilpäckchen, Quartettkarten, Springseil, Straßenmalkreide, ein bis zwei Holzwürfel (später kann man damit Rechenaufgaben besser veranschaulichen), eine hübsche Brotdose und/oder Trinkflasche, eine Lieblingssüßigkeit Ihres Kindes, Gutschein für Ausflug, Zoobesuch o. ä

Unfall & Versicherung
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Veranstaltungen (Klassenfahrten, Wanderungen, Schulveranstaltungen) gegen Unfälle versichert.
Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem Unfallversicherungsverband Mitteilung machen zu können.

Unterrichtsausfall
Witterungsbedingt kann es immer einmal sein, dass der Unterricht ausfallen muss. So können Glatteis, Sturmgefahr usw. einen Unterrichtsausfall verursachen. Sollte sich solch eine Gefahr anbahnen, wird bereits morgens zwischen 6.00 und 8.00 Uhr im Rundfunk davor gewarnt. Eine solche Ansage könnte wie folgt lauten: “Im Landkreis Oldenburg fällt der Unterricht an allgemeinbildenden Schulen aus.” Lassen Sie Ihr Kind bitte dann zu Hause bzw. holen Sie Ihr Kind wieder ab, wenn der Unterricht im Laufe des Schulvormittags vorzeitig beendet wird.
Grundsätzlich gilt in allen Gefahrensituationen, in denen sich die Kinder bereits in der Schule befinden, dass die Kinder auf gar keinen Fall von uns alleine nach Hause geschickt werden. Auch wenn die Schule beispielsweise um 12.40 Uhr endet, bleiben die Kinder so lange in der Schule, bis sie von einem Erwachsenen abgeholt werden.
Unsere Verlässliche Grundschule bietet natürlich allen Eltern, die zu Hause keine Aufsicht für die Kinder organisieren können, die Garantie der Betreuung in der Schule. Diese Betreuung wird an jedem Tag bis zum Ende der regulären Schulzeit eingerichtet.
Sollte es Unterrichtsausfälle im Landkreis Oldenburg geben, informiert der Landkreis Oldenburg über die eigene Website.