Liebe Eltern,
wie das Kultusministerium mitgeteilt hat, wird die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen fortgesetzt und ausgeweitet. Insbesondere bei den Härtefällen soll es Erweiterungen geben mit Blick auf drohende Kindeswohlgefährdung, die Situation Alleinerziehender, die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern sowie drohende Kündigung und erheblichen Verdienstausfall. Diese Neuerungen hat das Niedersächsische Kultusministerium vorgestellt und berät aktuell noch.
Zukünftig sollen zudem Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden können. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), Informationstechnik und Tele-kommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Welche Berufsgruppen der NOT-Betreuung hinzugefügt werden, ist aktuell noch nicht entschieden! Alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme der NOT-Betreuung ausgeschöpft worden sein, wie das Ministerium betont!
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Diese Öffnung ist gut, denn sie schafft Entlastung für Eltern. Nach wie vor bleiben der Gesundheitsschutz und die Begrenzung von Neuinfektionen das oberste Ziel.“ Das Niedersächsische Kultusministerium lädt die Kommunalen Spitzenverbände in dieser Woche ein, um die neuen Regelungen in einem Auswertungsgespräch zu begutachten und gegebenenfalls weitere Anpassungen bei der Notbetreuung vorzunehmen.
Gemäß einer Anordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 19.03.2020 sowie einer Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 20.03.2020 werden Kinder in die NOT-Betreuung dann aufgenommen, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der angegebenen Berufsgruppen zu rechnen ist.
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Für unsere Schule bedeutet dies:
- Melden Sie Ihr Kind nur dann zur NOT-Betreuung an, wenn Sie zu einer der Berufsgruppen gehören und Ihr Kind gesund ist.
- Die Notbetreuung wird in sehr kleinen Gruppen stattfinden, da das Maß an sozialen Kontakten in Niedersachen weiterhin eingeschränkt werden soll. Ein Unterricht findet nicht statt. Wenn Sie es vermeiden können, verzichten Sie auf die NOT-Betreuung und lassen Sie Ihr Kind zu Hause. Nur so können wir die Infektionsketten unterbrechen!
- Besprechen Sie mit ihrem Kind entsprechende Hygienmaßnahmen und üben Sie diese mit Ihrem Kind ein.
Bitte melden Sie einen Betreuungsbedarf immer einen Tag im Voraus per E-Mail an die Klassenlehrerin, bitte immer bis spätestens 19 Uhr! Nur so können wir den Personalbedarf zur Betreuung in Kleinstgruppen planen.
Sobald es neue Regelungen für die NOT-Betreuung gibt, werden wir Sie umgehend über die Klassenlehrerinnen über die bekannte Kommunikationskanäle informieren!
Bitte bleiben Sie und Ihre Kinder gesund, achten Sie darauf, Sozialkontakte möglichst zu vermeiden und halten Sie Abstand!
Christina Tillmann-Schreiber, Rektorin