Update Informationen zur Notbetreuung. Foto & Montage: GSH

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

folgende Maßnahmen zur Konkretisierung der Inanspruchnahme der Notbetreuung wurden am heutigen Tag durch den Landkreis bekannt gegeben:

„Zur Notbetreuung zuzulassen sind lediglich die Kinder, bei denen ALLE Erziehungsberechtigten eines Kindes zu einer der zwei Fallgruppen für Ausnahmefälle gehören. Sofern schon ein Erziehungsberechtigter einen Ausnahmefall nicht substantiiert nachweisen kann, ist die Aufnahme in die Notbetreuung abzulehnen. Die ausnahmeberechtigten Fallgruppen sind:

  1. a) Berufsgruppen, die zur Sicherstellung grundlegender Bereiche der Daseinsvorsorge gehören.

Hierzu werden in der Weisung des MK beispielhaft einzelne Tätigkeitsfelder genannt. Auch wenn der Erlass deutlich macht, dass es sich lediglich um eine exemplarische Aufzählung handelt („insbesondere“), sind die entsprechenden Berufsgruppen unter den o. g. Entscheidungsmaßstäbe (Notbetrieb in Krisensituation, Unterbrechung der Infektionsketten) entsprechend eng auszulegen. Bei der Beurteilung ist zudem zu berücksichtigen, dass allein die Tätigkeit bei einem entsprechenden Arbeitgeber nicht ausreicht, vielmehr ist deutlich zu machen, dass der oder die Beschäftigte tatsächlich in einem engeren Bereich arbeitet, der diesen Tätigkeitsfeldern zuzuordnen ist und sie oder er seine Tätigkeit nicht auch von zu Haus ausüben kann.

Als absoluter, über allem stehender Grundsatz gilt, dass Schulen geschlossen sind.“

Bei spezifischen Rückfragen steht Ihnen der Amtsleiter des Landkreises Oldenburg, Herr Ehlers, unter der Telefon-Nummer 04431 / 85 267 zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund oder werden Sie es schnell wieder! Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie weiterhin die notwendige Gelassenheit in dieser für uns alle angespannten Situation.

Christina Tillmann-Schreiber

Rektorin Grundschule Hundsmühlen