Informationen zur Notbetreuung. Foto & Montage: GSH

Liebe Eltern!

Laut Rundverfügung der Behörde ist die „Notbetreuung […] auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind: […]

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.“

Wichtig: Die Notbetreuung wird nur bis zum Beginn der Osterferien eingerichtet und steht wirklich nur für die Kinder zur Verfügung, deren Eltern in den sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind!

Die Notbetreuung findet in den Räumlichkeiten unserer Schule von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr statt, ein pünktliches Erscheinen wird vorausgesetzt. Eltern, die zum oben genannten Personenkreis gehören, informieren bitte die jeweilige Klassenlehrerin am Tag zuvor, dass eine Notbetreuung benötigt wird!

Schicken Sie kein krankes Kind zur Notbetreuung!

WICHTIG: Das Betreten der Schule ist nur durch den Haupteingang an der Rosenallee möglich! Bitte begeben Sie sich immer sofort direkt zum Sekretariat und warten dort an der Tür!

Alle Maßnahmen, die das Land Niedersachsen beschlossen hat und auch noch beschließen wird, dienen der Verlangsamung der Virus-Ausbreitung und sind ein Schutz für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Wir alle sollten hierbei nun als Gemeinschaft zusammenhalten und die Notbetreuung auch nur denen zur Verfügung stellen, die jetzt für unsere Gesellschaft wichtige Aufgaben übernehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie weiterhin Gesundheit sowie die notwendige Gelassenheit in dieser für uns alle angespannten Situation.

Christina Tillmann-Schreiber, Rektorin Grundschule Hundsmühlen